Krankentagegeld
Kein Arbeitgeber, kein Krankengeld ab Tag 1. Als Freiberufler tragen Sie das volle Risiko selbst. Das Krankentagegeld schließt diese Lücke.
Ihre Leistungen im Überblick
Einkommenssicherung bei längerer Krankheit, speziell auf Freiberufler zugeschnitten.
Steuerfreie Leistung
Das Krankentagegeld ist steuerfrei und wird auch an Wochenenden und Feiertagen gezahlt.
Keine Wartezeiten
Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit dank DKV-Kooperation.
Flexibler Leistungsbeginn
Sie wählen den Beginn der Zahlung: ab dem 4., 15., 22. oder 43. Krankheitstag.
DKV-Kooperation
Zugang zu den Tarifen der DKV, einem der führenden privaten Krankenversicherer.
Ergänzender Schutz
Kombinierbar mit Pflegeversicherung, Zahnzusatz und Krankenhauszusatz.
Für Freiberufler konzipiert
Berücksichtigt die besonderen Einkommensverhältnisse und Risiken selbständiger Tätigkeit.
Warum Krankentagegeld für Freiberufler unverzichtbar ist
Angestellte erhalten im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach Krankengeld von der gesetzlichen Kasse. Freiberufler haben diesen Schutz nicht. Ab dem ersten Krankheitstag fehlt Ihnen Einkommen, während laufende Kosten wie Miete, Personal und Versicherungen weiterlaufen.
Das Krankentagegeld fängt diesen Einkommensverlust auf. Es wird täglich gezahlt, auch am Wochenende, und ist steuerfrei. So können Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren, ohne sich um Ihre Existenz sorgen zu müssen.
Persönliche Beratung
Wir berechnen Ihren individuellen Tagessatz und finden den passenden Leistungsbeginn für Ihre Situation.
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